Mit dem Frühjahr denkt fast jeder darüber nach, etwas für sich zu tun. Detoxen oder fasten – alles, was hilft, den Körper von schädlichen Stoffe zu befreien, ist gewünscht. Das Ziel ist es, sich besser, gesünder und leistungsfähiger zu fühlen.
Eine Methode, die in der ayurvedischen Medizin eine lange Tradition hat, ist das Ölziehen. Es lässt sich leicht in das morgendliche Ritual integrieren und wirkt sich besonders auf die Zahn- und Mundgesundheit positiv aus. Denn im Mundraum sammeln sich gerne Krankheitskeime, Bakterien und Abbauprodukte des Körpers. Mit dieser Methode werden sie an das Öl gebunden und auf natürliche Weise aus dem Mund entfernt. Ölziehen hilft gegen Zahnfleischbluten und Mundgeruch, festigt lockere Zähne, verringert Zahnbelag, bekämpft Karies und lässt die Zähne wieder weißer werden.
Für das Ölziehen sollten kaltgepresste Pflanzenöle wie Sonnenblumen-, Sesam-, Oliven- oder Kokosöl, die antibakterielle und antivirale Eigenschaften haben, möglichst in Bio-Qualität, angewandt werden – am besten morgens vor dem Zähneputzen und auf nüchternen Magen. Zusätzlich nützlich ist ein Zungenschaber, mit dem man zunächst den Belag auf der Zunge entfernen kann.
Und so geht es: Man nimmt einen Esslöffel Öl – zur Gewöhnung reicht zuerst ein Teelöffel – in den Mund und zieht das Öl durch die Zahnzwischenräume hin und her, wie bei einer herkömmlichen Mundspülung.
Das sollte rund 15 bis 20 Minuten gemacht werden, anschließend das Öl ausspucken, den Mund mit warmem Wasser mehrmals ausspülen und die Zähne gründlich putzen.
Auch wenn dies alles am Anfang ungewohnt ist, nach einiger Zeit möchte man auf diese natürliche und wirksame Routine nicht mehr verzichten. Einfach einmal ausprobieren!
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Am 22.06.2022 ist eine neue EU-Verordnung (EU 2022/860) für Produkte mit Monacolinen aus Rotschimmelreis in Kraft getreten. Demnach müssen Einzelportionen für den täglichen Verzehr weniger als 3 mg Monacoline aus Rotschimmelreis enthalten. Eine tägliche Einnahme von 3 mg Monacolinen aus Rotschimmelreis oder mehr kann in Einzelfällen zu Gesundheitsschäden führen und wird ab dem 22.06.2022 gemäß Art. 14 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 für nicht sicher erachtet. Entsprechende Produkte dürfen daher gemäß Art. 14 Abs. 1 derselben Verordnung nicht in den Verkehr gebracht werden.
Der Rückruf betrifft nur bestimmte monachol® Produkte, die ab dem 22.06.2022 mit einer empfohlenen Tagesdosis von 4 mg Monacolin K pro Kapsel von uns ausgeliefert wurden, also folgende:
monachol® extra BIO, 4 mg Monacolin K pro Kapsel: PZN 17395534, PZN 17395586, PZN 17395592
monachol® protect, 4 mg Monacolin K pro Kapsel: PZN 9620626, PZN 4123283
Die Artikel wurden bundesweit über unseren Online-Shop, bei Amazon und über Apotheken verkauft.
Alle anderen von uns vertriebenen monachol® Produkte, insbesondere die mit einer Tagesdosis von Monacolin K von 2 mg und 2,8 mg pro Kapsel, sind von diesem Rückruf nicht betroffen. Diese sind uneingeschränkt verkehrsfähig und dürfen auch nach Inkrafttreten der Verordnung EU 2022/860 weiter von uns verkauft werden.
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Produktfotos und Etiketten:
monachol® extra BIO, 4 mg Monacolin K pro Kapsel. Verkauft in drei Packungsgrößen: 30, 60, 180 Kapseln.
monachol® protect, 4 mg Monacolin K pro Kapsel. Verkauft in zwei Packungsgrößen: 30, 90 Kapseln.